Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter folgenden Links können Sie unsere AGB´s als PDF herunterladen.

Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Personalvermittlung

Personal Suche & Auswahl

Die Personalsuche wird nach den in den Angeboten dargestellten Kriterien durchgeführt. Die Suche erfolgt nach dem schriftlichen Angebot und den darin festgelegten Qualifikationen und Kriterien. Laufende Informationen über die Entwicklung des Projektes sind Bestandteil unserer Serviceleistung, stellen jedoch ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung hierzu keine Abänderung des ursprünglichen Vertrages dar.

Um qualitativ hochwertige Personalsuche zu gewährleisten, weisen wir auf die Bedeutung enger Zusammenarbeit hin, um durch möglichst genaue gegenseitige Information die Auswahl zu optimieren.

Honorar

Das Honorar für die Personalsuche ist Erfolgsorientiert (4 Bruttomonatsgehälter) und ist fällig bei Anstellung des Kandidaten beim Auftraggeber. Das Honorar wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn der/die eingestellte KandidatIn vom Auftraggeber genannt wurde oder dem Auftraggeber bereits bekannt war (z.B. interner Kandidat/in).

Anfallende Nebenkosten der Bewerber (z.B. Reisekosten, Diäten etc) werden nach Absprache an den Auftraggeber weiter verrechnet.

Garantie

Wird das Dienstverhältnis zum vermittelten Kandidaten/in innerhalb der im Angebot festgelegten Garantiefrist, aus welchem Grund auch immer, aufgelöst und die Kuchelbacher GmbH innerhalb dieser Frist entsprechend informiert, verpflichtet sich die Kuchelbacher GmbH, kostenlos zu einer einmaligen Nachsuche zu den nämlichen Bedingungen.

Vertraulichkeit

Die Kuchelbacher GmbH, verpflichtet sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Angaben sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren MitarbeiterInnen entsprechende Weisungen zu erteilen. Gutachten und Informationen über BewerberInnen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Der Auftraggeber hingegen verpflichtet sich, sämtliche ihm namhaft gemachten KandidatenInnen sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen.

Haftung

Erfolgt die Einstellung eines/einer von der Kuchelbacher GmbH dem Auftraggeber namhaft gemachten Kandidaten/in innerhalb von einem Jahr nach erster Auftragserteilung/Präsentation für die jeweilige Position, allenfalls mit geänderten Qualifikationen und Einstufungen oder modifizierten Bedingungen, gebührt Kuchelbacher GmbH gleichwohl das ursprünglich vereinbarte Entgelt für sämtliche erbrachten Leistungen vom Auftraggeber. Gleiches gilt, wenn die Anstellung bei einem mit dem Auftraggeber, in welcher Form immer, verbundenen Unternehmen oder bei einem anderen Dienstgeber erfolgt, dem der Kandidat/die Kandidatin vom Auftraggeber namhaft gemacht wurde.

Gerichtsstand

Sachlich und örtlich zuständiges Gericht in Eisenstadt.